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   BVerfG, 28.07.1987 - 1 BvR 842/87   

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https://dejure.org/1987,2317
BVerfG, 28.07.1987 - 1 BvR 842/87 (https://dejure.org/1987,2317)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.1987 - 1 BvR 842/87 (https://dejure.org/1987,2317)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 1987 - 1 BvR 842/87 (https://dejure.org/1987,2317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen fortdauerndes gesetzgeberisches Unterlassen - AIDS-Bekämpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Unterlassen - Gesetzgeber - Aids

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 228
  • NJW 1987, 2287
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1987 - 1 BvR 842/87
    Denn gerade hier hängt die Entscheidung, ob und mit welchem Inhalt ein Gesetz zu erlassen ist, von vielen, insbesondere gesundheitspolitischen Erwägungen ab, die sich der richterlichen Nachprüfung im allgemeinen entziehen (vgl. BVerfGE 56, 54 [70 f.] - Fluglärm).

    Wegen Verletzung einer solchen Schutz- und Handlungspflicht durch Unterlassen könnte das Bundesverfassungsgericht erst dann eingreifen, wenn die staatlichen Organe gänzlich untätig geblieben wären oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend wären (vgl. BVerfGE 56, 54 [80 f.]).

  • BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66

    Nichtehelichkeit

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1987 - 1 BvR 842/87
    Insoweit handelt es sich aber nicht um einen konkreten, nach Inhalt und Umfang bestimmten Handlungsauftrag zur Bekämpfung der Krankheit AIDS an den Gesetzgeber, wie er auf einem anderen Gebiet Art. 6 Abs. 5 GG zu entnehmen war, wo das Grundgesetz ausdrücklich eine Gleichstellung unehelicher Kinder durch die Gesetzgebung verlangt hatte (vgl. BVerfGE 25, 167 [179 ff.]).
  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1987 - 1 BvR 842/87
    Verfassungsbeschwerden gegen fortdauerndes gesetzgeberisches Unterlassen sind bislang nur ausnahmsweise und nur dann als zulässig angesehen worden, wenn sie sich auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen konnten, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im wesentlichen bestimmt (vgl. BVerfGE 11, 255 [261]).
  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Schutz Einzelner vor Beeinträchtigungen ihrer körperlichen Unversehrtheit und ihrer Gesundheit umfasst (vgl. BVerfGE 142, 313 m.w.N.), kann daher auch eine Schutzpflicht des Staates folgen, Vorsorge gegen Gesundheitsbeeinträchtigungen zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 176 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 1987 - 1 BvR 842/87 -).
  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Im Spannungsverhältnis mit den ebenfalls grundrechtlich geschützten Lebensgütern der Empfänger der Blutkonserven sowie deren Kontaktpersonen kommt jedoch angesichts des erheblichen Gefahrenpotentials und des überragenden Schutzes menschlichen Lebens (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, vgl. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer vom 28. Juli 1987 - 1 BvR 842/87 - AIFO 1987, 521 mit Anm. Gallwas; Eberbach, AIFO 1989, 283, 285) deren existentiellen Belangen grundsätzlich der Vorrang vor einer Belastung der Intimsphäre der Blutspender und der Möglichkeit einer öffentlichen Diskriminierung als Angehörige der Risikogruppen zu.
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann sich aus den Grundrechten ein Anspruch des Bürgers auf Erlaß eines ihn begünstigenden förmlichen Gesetzes ergeben, wenn dem betreffenden Grundrecht ein bestimmter Handlungsauftrag an den Gesetzgeber zu entnehmen ist; letzteres ist freilich wegen der prinzipiellen Freiheit des Gesetzgebers, ob und wie er von seinen Gesetzgebungsbefugnissen Gebrauch macht, nur ausnahmsweise möglich (BVerfG, NJW 1987, 2287 [BVerfG 28.07.1987 - 1 BvR 842/87] mit weiteren Nachweisen; zum Anspruch des Bürgers aus Art. 7 Abs. 4 GG auf Erlaß eines Ersatzschulfinanzierungsgesetzes: BVerfGE 75, 40 und Senatsurteil vom 17. März 1988 - BVerwG 7 C 99.86 -, BVerwGE 79, 154 [BVerwG 17.03.1988 - 7 C 99/86]).
  • BFH, 20.06.1989 - VIII R 82/86

    Kapitalerträge - Verfassungsmäßigkeit - Amnestie - Verfassungsmäßigkeit

    Erweist sich die bisherige Regelung als evident unzulänglich, so ist der Gesetzgeber zur "Nachbesserung" des Gesetzes verpflichtet (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. z.B. Beschluß vom 8. August 1978 2 BvL 8/77; BVerfGE 49, 89, 130; Urteil vom 10. Dezember 1980 2 BvF 3/77; BVerfGE 55, 274, 308; Beschlüsse vom 14. Januar 1981 1 BvR 612/72, BVerfGE 56, 54, 70 ff.; vom 14. September 1983 1 BvB 920/83, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1983, 2931; vom 22. Februar 1984 1 BvL 10/80, EuGRZ 1985, 147; vom 28. Juli 1987 1 BvR 842/87, EuGRZ 1987, 353; vgl. ferner: Stern, a.a.O., S. 1315; Stettner, Deutsches Verwaltungsblatt - DVBl - 1982, 1123 ff.; Steinberg, Der Staat, Bd. 26, 161 ff.; Berkemann, a.a.O., S. 137 ff.).

    Fehlt ein ausdrücklicher Auftrag des GG an den Gesetzgeber, so hängt die Entscheidung, ob die in den Grundrechten verkörperten Entscheidungen der Verfassung die Änderung eines Gesetzes gebieten, von zahlreichen wirtschaftlichen, politischen und haushaltsrechtlichen Gegebenheiten ab, die sich richterlicher Nachprüfung im allgemeinen entziehen (vgl. BVerfGE 56, 54, 70; BVerfGE 11, 255, 261; BVerfG in NJW 1983, 2931; BVerfG in EuGRZ 1987, 353).

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Der einzelne Staatsbürger hat grundsätzlich keinen Anspruch auf ein bestimmtes Handeln des parlamentarischen Gesetzgebers (BVerfGE 1, 97, 100; 2, 237, 244; 12, 139, 142; NJW 1987, 2287).
  • VGH Hessen, 08.06.2020 - 8 B 1446/20

    Bordelle in Hessen bleiben weiterhin geschlossen

    Sachlich gerechtfertigt ist diese Ungleichbehandlung zudem, weil aus dem objektiv-rechtlichen Gehalt des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG eine Pflicht des Staates zum Schutz von Leben und Gesundheit gegenüber den durch das Corona-Virus bewirkten Gefahren folgt (vgl. zum Aids-Virus: BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 1987 - 1 BvR 842/87 -, juris).
  • BVerfG, 14.12.2008 - 2 BvR 2338/07

    Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen der Schaffung eines

    b) Die Rüge gesetzgeberischen Unterlassens setzt ferner voraus, dass ein Beschwerdeführer sich auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen umgrenzt (vgl. BVerfGE 6, 257 [265]; - 11, 255 [261 f.]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 1987 - 1 BvR 842/87 -, NJW 1987, S. 2287; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 1992 - 1 BvR 1626/89 -, NVwZ 1992, S. 766).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.2005 - VGH B 28/04

    Landtag verletzt Schutzpflicht nicht - Rauchwarnmelder in Altbauten müssen nicht

    Es ist daher von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber das Anbringen von Rauchwarnmeldern grundsätzlich der Eigenverantwortung der Wohnungsnutzer überlassen und seine Schutzmaßnahmen auf die Unterrichtung der Bevölkerung und den Appell an deren Verantwortungsbewusstsein beschränkt hat (vgl. zur Öffentlichkeitsarbeit als staatliche Schutzmaßnahme: BVerfG, NJW 1987, 2287).
  • VG Berlin, 03.09.2021 - 6 L 229.21

    Einreisebeschränkungen für Drittstaatenangehörige trotz Impfung mit Sinovac

    Die - nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich garantierte - staatliche Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit gegenüber den durch eine übertragbare Krankheit bewirkten Gefahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 1987 - 1 BvR 842/87 -, juris Rn. 6) gebietet zwar dem Staat, sich schützend vor das Leben zu stellen (vgl. BVerfG, Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 BvF 1/74 u.a. -, juris Rn. 153).
  • VGH Hessen, 19.03.2021 - 8 B 309/21

    Infektionsschutzrecht: Distanzunterricht ab Klasse 7 in Hessen

    Eine derart evidente Pflichtverletzung wohnt der vorgenannten Ermächtigungsgrundlage der angegriffenen Verordnungsregelung angesichts der aus dem objektiv-rechtlichen Gehalt des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Pflicht des Staates zum Schutz von Leben und Gesundheit gegenüber den durch das Corona-Virus bewirkten Gefahren (vgl. zum Aids-Virus: BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 1987 - 1 BvR 842/87 -, juris) nicht inne.
  • VGH Hessen, 30.11.2020 - 8 B 2681/20
  • VGH Hessen, 24.03.2021 - 8 B 520/21

    Distanzunterricht als Minus gegenüber der Schulschließung als notwendige Maßnahme

  • VGH Hessen, 24.03.2021 - 8 B 470/21

    Erfolgen von Distanzunterricht ab Jahrgang 7 mit Ausnahme der Abschlussklassen

  • VG Stuttgart, 06.11.1997 - 9 K 2204/96

    Austritt einer Gemeinde aus einer Verwaltungsgemeinschaft; Zulässigkeit einer

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 50/92
  • VGH Bayern, 19.05.1988 - 25 CS 88.00312
  • VGH Hessen, 29.06.2020 - 8 B 1505/20

    Corona-Regel für Schulen bleiben bestehen - Corona-Virus

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 35/92
  • BSG, 23.03.1993 - 4 RA 18/92
  • BSG, 23.03.1993 - 4 RA 27/92
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